Wer als Handwerker seinen Stundensatz berechnen will, merkt schnell: Ein Stundensatz ist nicht einfach der Lohn geteilt durch 40 Stunden. Von 52 Wochen gehen Ferien, Feiertage und Krankheit ab, und von den übrigen Stunden lässt sich nur ein Teil verrechnen: Offerten schreiben, Material holen, Fahren und Büro bezahlt niemand einzeln. Dazu kommen Fixkosten und Sozialabgaben. Der Rechner zeigt jeden Schritt, damit Sie die Annahmen an Ihren Betrieb anpassen können.
Alle Zahlen unten sind Beispielwerte, keine Empfehlung. Ersetzen Sie sie durch Ihre eigenen. Direkt zum Ergebnis
Ihr Mindest-Stundensatz
Rechenweg: Stunden
Rechenweg: Franken
Was ändert sich, wenn weniger Stunden verrechenbar sind?
Wer nur die Hälfte seiner Zeit verrechnen kann, braucht einen deutlich höheren Satz für dasselbe Einkommen. Darum lohnt es sich, den verrechenbaren Anteil ehrlich zu messen.
Offertbeispiel und Offerte-Zeile
So wirkt der Satz in einer kleinen Offerte. Passen Sie die Werte an:
Beträge auf 5 Rappen gerundet. Der Materialzuschlag ist eine Annahme, keine Vorgabe: Manche Branchen haben eigene Preislisten oder Verbandsempfehlungen.
Offerte-Zeile zum Kopieren
Weiterarbeiten mit dem Ergebnis
Ratgeber: Stundensatz berechnen als Selbständige/r: die fünf Schritte erklärt, mit Rechenbeispiel.
Preiserhöhung-Kundenbriefe (kostenpflichtig, CHF 29)
Liegt Ihr berechneter Satz über dem, was Sie heute verrechnen? Dann müssen Sie den Kunden die Preiserhöhung mitteilen. Das Set enthält Vorlagen für Mail, Brief, Aushang und einen Dank an Stammkunden. Zuerst ansehen, dann bezahlen.
Weitere Gratis-Rechner
Weitere Werkzeuge für Schweizer Kleinbetriebe, alle gratis und im Browser, ohne Datenversand:
- Kündigungsfrist Rechner Schweiz: Ende des Arbeitsverhältnisses nach Art. 335b/335c OR
- E-Mail Signatur Generator: drei Vorlagen, Hinweis auf Pflichtangaben in der Schweiz
- Google Bewertung QR-Code erstellen: druckfertige A6-Karte und Tischaufsteller
- MWST Rechner Schweiz: netto und brutto mit 8.1 %, 2.6 % und 3.8 %
- Verzugszins Rechner Schweiz: 5 % nach Art. 104 OR, mit fertigem Mahntext
Häufige Fragen
Wie berechne ich meinen Stundensatz als Selbständiger?
Sie teilen den Jahresbedarf (Wunscheinkommen plus Sozialabgaben, Vorsorge und Fixkosten) durch die Stunden, die Sie im Jahr wirklich verrechnen können. Genau das macht der Rechner und zeigt jeden Schritt.
Warum ist mein Satz höher als ein Angestelltenlohn pro Stunde?
Als Angestellter bezahlen Sie nicht für Ferien, Krankheit, Fahrzeug, Werkzeug oder Versicherungen, und Ihr Arbeitgeber trägt die Hälfte der Sozialabgaben. Als Selbständiger tragen Sie das alles selbst und können nur einen Teil der Zeit verrechnen.
Welchen Anteil an Stunden kann ich verrechnen?
Das ist von Betrieb zu Betrieb verschieden. Am besten messen Sie ein paar Wochen, wie viel Zeit auf Aufträge und wie viel auf Büro, Einkauf und Fahrten entfällt. Der Rechner zeigt auch, wie stark sich der Satz mit 50, 60, 70 oder 80 % verändert.
Sind Steuern im Stundensatz enthalten?
Nein. Das Wunscheinkommen ist vor Einkommenssteuern. Wenn Sie nach Steuern einen bestimmten Betrag zur Verfügung haben möchten, tragen Sie ein entsprechend höheres Wunscheinkommen ein. Wie hoch Ihre Steuern sind, sagt Ihnen Ihr Steueramt oder Ihre Treuhandstelle.
Was passiert mit meinen Eingaben?
Die Berechnung läuft in Ihrem Browser. Wir erhalten Ihre Eingaben nicht und speichern sie nicht. Wir setzen keine Tracking-Cookies. Wenn Sie die Seite neu laden, sind die Beispielwerte wieder da. Details in der Datenschutzerklärung.
Rechnen Sie mit Mitarbeitenden?
Nein, der Rechner ist für Einzelpersonen und sehr kleine Betriebe gedacht. Für Betriebe mit Angestellten brauchen Sie eine Kalkulation mit Lohnnebenkosten, Gemeinkosten und Auslastung. Sprechen Sie das mit Ihrer Treuhandstelle durch.
Annahmen und Quellen
- Ein Jahr hat 52 Wochen, eine Woche 5 Arbeitstage. Ein Arbeitstag hat ein Fünftel der Wochenstunden.
- Sozialabgaben werden vom Gewinn gerechnet: Gewinn = Wunscheinkommen ÷ (1 − Satz). Der Satz ist eine Annahme, siehe ahv-iv.ch und Bundesamt für Sozialversicherungen.
- Der Stundensatz wird auf 5 Rappen aufgerundet. Der Zuschlag wird auf den Satz ohne Zuschlag gerechnet.
- MWST: Der Satz gilt ohne MWST; mit angehakter MWST-Pflicht zeigen wir zusätzlich den Satz inkl. MWST. Auskunft: Eidg. Steuerverwaltung.
- Nicht berücksichtigt: Einkommenssteuern, Lohnkosten für Mitarbeitende, Rabatte, Skonto, Zahlungsausfälle über den Zuschlag hinaus.
Stand der Annahmen: November 2026. Preis und Rechtslage ändern sich, prüfen Sie Sätze bei den genannten Stellen.