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Verzugszins Rechner Schweiz: Zins berechnen und Mahntext erhalten

Rechnungsbetrag, Verfalltag und Zahlungsdatum eintragen: Der Rechner zeigt den Verzugszins zu 5 % nach Art. 104 OR mit sichtbarem Rechenweg und schreibt Ihnen gleich den passenden Mahntext, mit eingesetzten Beträgen. Gratis, direkt im Browser. Ihre Eingaben bleiben auf Ihrem Gerät.

Wer eine unbezahlte Rechnung nachfasst, muss zwei Dinge klären: Wann beginnt der Verzug, und wie viel Zins darf man verlangen? Der Zinssatz ist gesetzlich geregelt (5 % pro Jahr). Schwieriger ist der Beginn: Mit einem fest vereinbarten Verfalltag gerät der Schuldner mit Ablauf dieses Tages in Verzug, sonst erst durch Ihre Mahnung. Der Rechner fragt genau das und zeigt jeden Schritt.

Gilt für Geldforderungen nach schweizerischem Obligationenrecht. Was der Rechner nicht abdeckt · Direkt zum Ergebnis

Ihre Angaben
Wann beginnt der Verzug?
Offener Betrag ohne Zins. Beispiel: 1250.50
Nur wenn ein fester Verfalltag vereinbart ist, zum Beispiel «zahlbar bis 30.11.2026». Der Zins läuft ab dem Tag danach.
Nur ausfüllen, wenn der Verfalltag oben leer ist und die Frist ab Rechnungsdatum läuft.
Zum Beispiel 30. Verfalltag = Rechnungsdatum plus diese Tage.
Bis zu welchem Tag der Zins gerechnet wird: das Datum, an dem bezahlt wurde, oder heute, wenn noch nicht bezahlt ist. Dieses Datum bestimmt nur den Zins, nicht die Frist im Mahntext (die stellen Sie unten beim Mahntext ein).
Das Gesetz schreibt keine Methode vor. Die Unterschiede betragen meist nur wenige Rappen. Erklärung weiter unten.
Leer lassen für den gesetzlichen Satz von 5 %. Ein höherer Satz gilt nur, wenn er vereinbart ist.
Nur eintragen, wenn sie vertraglich vereinbart sind (zum Beispiel in den AGB). Sonst leer lassen.

Bitte Rechnungsbetrag, Datum des Verzugsbeginns und Zahlungsdatum eintragen.

Weiterarbeiten: Debitoren und Mahnwesen im Griff

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Der Rechner hilft bei einer einzelnen Rechnung. Wer vor dem Jahreswechsel alle offenen Posten durchgehen muss, findet im Kit das Kapitel «Debitoren und Mahnwesen» mit Liste der offenen Rechnungen, Mahnstufen und einer kurzen Erklärung der Verjährung, dazu den Dezember-Fahrplan und den Fristenkalender 2027.

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Mehr dazu im Ratgeber: Verzugszins Schweiz berechnen: 5 % mit Beispielen

Mahnspesen nur, wenn vertraglich vereinbart. Der Verzugszins ist gesetzlich geregelt, Mahngebühren dagegen nicht: Sie können sie in der Regel nur verlangen, wenn sie vereinbart wurden (zum Beispiel in Vertrag oder AGB) oder Ihnen ein nachweisbarer Schaden entstanden ist (Art. 106 OR). Den Schaden müssen Sie belegen. Pauschale Beträge ohne Grundlage sind angreifbar. Der Rechner setzt Mahnspesen deshalb nur ein, wenn Sie selbst einen Betrag eintragen.

So wird der Verzugszins berechnet

  1. Verzug feststellen. Ist ein fester Verfalltag vereinbart, gerät der Schuldner mit Ablauf dieses Tages in Verzug, ohne dass Sie mahnen müssen (Art. 102 Abs. 2 OR). Fehlt ein solcher Tag, ist die Forderung zwar fällig, der Verzug beginnt aber erst mit Ihrer Mahnung (Art. 102 Abs. 1 OR). Ob ein einseitig auf die Rechnung gedrucktes Zahlungsziel ein vereinbarter Verfalltag ist, ist umstritten. Wenn Sie unsicher sind, wählen Sie «Verzug beginnt mit meiner Mahnung».
  2. Zinssatz. Der gesetzliche Verzugszins beträgt 5 % pro Jahr (Art. 104 Abs. 1 OR), auch wenn der Vertrag einen tieferen Satz nennt. Ein höherer vereinbarter Satz bleibt gültig (Abs. 2); unter Kaufleuten kann ein höherer, am Zahlungsort üblicher Bankdiskont-Satz gelten (Abs. 3).
  3. Zinstage zählen. Der Stichtag (Verfalltag bzw. Zugang der Mahnung) zählt nicht, der Zahlungstag zählt. Das ist die übliche, nachvollziehbare Zählweise.
  4. Zins ausrechnen. Betrag × Satz × Tage / 365 (bzw. 360).

Warum 365 oder 360? Tageszählung erklärt

Das Obligationenrecht sagt nur «5 % für das Jahr». Wie die Tage gezählt werden, steht nicht im Gesetz, und die Rechner im Netz machen es unterschiedlich. Wir bieten deshalb zwei Wege an: Kalendertage durch 365 (jeder Tag zählt einzeln, auch im Schaltjahr wird durch 365 geteilt) und die kaufmännische Methode 30/360 (jeder Monat zählt 30 Tage (Monatsende im Februar mit tatsächlichen Tagen), der 31. gilt als 30., das Jahr 360 Tage). Haben Sie mit Ihrem Kunden eine Methode vereinbart, nehmen Sie diese. Sonst ist die Kalendertage-Zählung leichter zu erklären.

Einfacher Zins, kein Zinseszins: Von Verzugszinsen dürfen keine Verzugszinsen berechnet werden (Art. 105 Abs. 3 OR).

Was dieser Rechner nicht abdeckt

Orientierungshilfe, keine Rechtsberatung. Der Rechner wendet Art. 102 und 104 OR (SR 220) sinngemäss an. Er kennt Ihren Vertrag nicht und ersetzt keine Beratung. Gesetzestext: Obligationenrecht auf Fedlex (SR 220). Bei hohen Beträgen oder Streit fragen Sie eine Rechtsberatung oder Ihren Branchenverband.

Verjährung im Blick behalten

Forderungen verjähren. Die allgemeine Frist beträgt 10 Jahre (Art. 127 OR). Für bestimmte Forderungen gilt eine kürzere Frist von 5 Jahren, zum Beispiel für Handwerksarbeit, Kleinverkauf von Waren und Arbeitnehmerlohn (Art. 128 OR). Die Ausnahmen in Art. 128 Ziff. 3 OR werden eng ausgelegt. Eine Dienstleistung oder ein Verkauf fällt nicht automatisch darunter. Die Verjährung lässt sich unter anderem durch eine Betreibung unterbrechen (Art. 135 OR). Wer lange wartet, riskiert die Forderung. Eine Mahnung allein unterbricht die Verjährung in der Regel nicht.

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Häufige Fragen

Wie hoch ist der Verzugszins in der Schweiz?

Der gesetzliche Verzugszins beträgt 5 % pro Jahr (Art. 104 Abs. 1 OR). Er gilt, wenn der Schuldner mit einer Geldzahlung in Verzug ist. Ein höherer Satz ist möglich, wenn er vereinbart ist.

Ab wann schuldet jemand Verzugszins?

Ist ein fester Verfalltag vereinbart, mit Ablauf dieses Tages. Sonst ab der Mahnung, die bei der anderen Seite angekommen ist (Art. 102 OR). Ob eine Rechnung mit «zahlbar innert 30 Tagen» einen vereinbarten Verfalltag enthält, ist umstritten. Im Zweifel mahnen Sie, dann ist der Verzug sicher.

Muss ich zuerst mahnen, bevor ich Zins verlangen kann?

Nur, wenn kein Verfalltag vereinbart wurde. Mit einem vereinbarten Verfalltag läuft der Zins ohne Mahnung. In der Praxis mahnen die meisten trotzdem, damit der Betrag, der Zins und die Frist schriftlich dokumentiert sind.

Darf ich Mahngebühren verlangen?

Nur, wenn sie vertraglich vereinbart sind (zum Beispiel in den AGB) oder Ihnen ein Schaden nachweisbar entstanden ist. Der Zins ist davon getrennt: Er ist gesetzlich geschuldet, sobald der Verzug eintritt.

Wie viele Mahnstufen sind üblich?

Üblich sind eine freundliche Zahlungserinnerung, eine erste Mahnung und eine letzte Mahnung mit Hinweis auf die Betreibung. Das Gesetz schreibt keine Anzahl vor. Wichtig ist, dass jede Stufe Betrag, Frist und Zahlungsweg klar nennt. Die drei Textvorlagen oben folgen diesem Aufbau.

Was passiert mit meinen Eingaben?

Die Berechnung läuft in Ihrem Browser. Wir erhalten keine Eingaben, speichern nichts und setzen keine Tracking-Cookies. Nach dem Neuladen ist das Formular wieder leer. Details in der Datenschutzerklärung.

Annahmen und Quellen

Stand der Prüfung: 06.11.2026. Prüfen Sie die aktuelle Fassung auf Fedlex.