Mahnung in der Schweiz: Mahnstufen, Formulierungen und Verzugszins
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Stand: November 2026. Bei hohen Beträgen oder Streitfällen fragen Sie eine Fachperson oder das Betreibungsamt.
Offene Rechnungen sind lästig, aber meist kein böser Wille. Ein ruhiger, klarer Ablauf hilft, die Kundenbeziehung zu erhalten und trotzdem zum Geld zu kommen.
Rechtlicher Rahmen in Kürze
- Mahnung und Verzug: Wenn kein Verfalltag vereinbart ist, kommt ein Schuldner in der Regel erst mit einer Mahnung in Verzug (Art. 102 Abs. 1 OR). Ist ein bestimmter Verfalltag vertraglich festgelegt, tritt der Verzug mit Ablauf dieses Tages ein (Art. 102 Abs. 2 OR). Eine Zahlungsfrist auf der Rechnung allein ist nicht in jedem Fall ein vereinbarter Verfalltag.
- Verzugszins: Wer mit einer Geldschuld in Verzug ist, schuldet Verzugszins, gesetzlich 5 % pro Jahr (Art. 104 Abs. 1 OR), sofern nichts anderes vereinbart ist.
- Mahnkosten: Eigene Mahngebühren sind nur zulässig, wenn sie vereinbart sind (z. B. in den AGB) oder ein nachweisbarer Schaden besteht. Pauschalen «auf Verdacht» sind riskant.
- Betreibung: Bleibt die Zahlung aus, kann ein Betreibungsbegehren beim zuständigen Betreibungsamt gestellt werden (SchKG).
Quellen: Obligationenrecht (OR) auf fedlex.admin.ch, SchKG.
Ein üblicher Ablauf in drei Schritten
- Zahlungserinnerung (wenige Tage nach Ablauf der Frist): freundlich, sachlich, mit Rechnungskopie. Oft ist die Rechnung schlicht untergegangen.
- 1. Mahnung (nach ca. 10–14 Tagen): klare Nennung von Betrag, Rechnungsnummer und neuer Frist (z. B. 10 Tage). Hinweis auf Verzugszins.
- 2. Mahnung (nach weiteren 10–14 Tagen): bestimmter Ton, letzte Frist, Hinweis auf die Betreibung, falls nicht gezahlt wird.
Die Abstände sind Erfahrungswerte, keine gesetzliche Vorgabe. Vermerken Sie jedes Schreiben mit Datum.
Formulierungen, die funktionieren
- Sachlich bleiben: «Unsere Rechnung Nr. … ist noch offen.»
- Konkret sein: Betrag, Fälligkeit, neue Frist, Zahlungsweg.
- Gesprächsbereit bleiben: «Falls es Rückfragen gibt, melden Sie sich gern.»
- Keine Drohungen ausserhalb dessen, was rechtlich möglich ist.
Gratis-Beispiel: Zahlungserinnerung
Betreff: Zahlungserinnerung Rechnung Nr. 2026-014 Guten Tag Frau Muster Unsere Rechnung Nr. 2026-014 vom 12. November 2026 über CHF 540.00 war am 12. Dezember 2026 zur Zahlung fällig. Wir konnten bisher keinen Zahlungseingang feststellen. Möglicherweise hat sich Ihre Zahlung mit diesem Schreiben gekreuzt. Andernfalls bitten wir Sie, den Betrag bis zum 22. Dezember 2026 zu überweisen. Die Rechnung finden Sie im Anhang. Bei Fragen melden Sie sich gerne. Freundliche Grüsse Vorname Name, Firma
Das Beispiel ist frei erfunden und ein Entwurf. Passen Sie es an Ihre Vereinbarungen an.
Weiterführend
Bevor es zur Mahnung kommt, hilft eine korrekte Rechnung: Pflichtangaben und QR-Rechnung.
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