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Preiserhöhung berechnen: Prozent, neuer Preis und Satz für den Kundenbrief

Alten Preis und Erhöhung in Prozent eintragen, Rundung wählen: Sie sehen den neuen Preis, die Differenz und die tatsächliche Erhöhung nach dem Runden. Dazu gibt es einen fertigen Absatz für Ihren Kundenbrief zum Kopieren. Gratis, direkt im Browser. Ihre Eingaben bleiben auf Ihrem Gerät.

Wer die Preise anpasst, braucht zwei Antworten: Wie viel muss ich erhöhen? und Was kostet es danach? Der Rechner beantwortet beides mit offener Formel. Beginnen Sie bei Schritt 2, wenn Sie den Prozentsatz schon kennen, oder zuerst bei Schritt 1: Wie viel muss ich erhöhen?.

Der Rechner rechnet mit den Preisen so, wie Sie sie eintragen (netto oder brutto). Die Mehrwertsteuer rechnet er nicht: Dafür gibt es den MWST-Rechner.

Schritt 1: Wie viel muss ich erhöhen?

Steigen Ihre Kosten, müssen die Preise nicht im gleichen Mass steigen. Entscheidend ist, welchen Anteil am Preis die jeweilige Kostenart hat. Die Formel:

nötige Erhöhung (%) = Kostensteigerung (%) × Kostenanteil am Preis (%) ÷ 100
Beispiel: Löhne werden 3 % teurer und machen 55 % des Preises aus: 3 × 55 ÷ 100 = 1,65 %. Material wird 8 % teurer bei 25 % Anteil: 8 × 25 ÷ 100 = 2,00 %. Zusammen: 3,65 %.

Bei dieser Rechnung bleibt Ihr Gewinn in Franken gleich. Wollen Sie mehr verdienen, kommt ein Aufschlag dazu, den Sie selbst festlegen.

Ihre Kostenarten (bis 3)

Den Anteil lesen Sie aus Ihrer Kalkulation oder Buchhaltung: Kosten der Kostenart geteilt durch Umsatz, mal 100.

Tragen Sie mindestens eine Kostenart ein: Wie viel teurer wird sie, und wie gross ist ihr Anteil an Ihrem Preis?

Schritt 2: Neuen Preis berechnen

Ihre Preise
Wie wollen Sie rechnen?
Zum Beispiel 3,5. Gilt für alle Positionen.
Es wird kaufmännisch gerundet: ab der Hälfte nach oben.

Bis zu 10 Positionen, zum Beispiel Dienstleistungen oder Artikel. Eine einzelne Zeile genügt, wenn Sie nur einen Preis prüfen.

Bitte mindestens einen alten Preis eintragen.

Ankündigungsfrist und Pflichten prüfen. Wie früh Sie Ihre Kunden informieren müssen, hängt von Vertrag und AGB ab. Bei Verträgen mit Privatpersonen, bei Abonnements und in regulierten Bereichen können zusätzliche Vorschriften gelten, zum Beispiel zur Preisbekanntgabe. Orientierung bieten die Seite des Preisüberwachers und die Gesetzestexte auf Fedlex. Der Rechner ist eine Rechenhilfe, keine Rechtsberatung.

Weiterarbeiten: Preiserhöhung ankündigen

Preiserhöhung-Kundenbriefe (kostenpflichtig, CHF 29)

Der Rechner liefert Zahlen und einen Absatz. Das Kundenbrief-Set gibt Ihnen die ganzen Vorlagen für Mail, Brief, Aushang und einen Dank an Stammkunden. Zuerst ansehen, dann bezahlen. Endpreis, LeZo ist nicht mehrwertsteuerpflichtig.

Preiserhöhung-Kundenbriefe ansehen

Mehr dazu im Ratgeber: Preiserhöhung ankündigen: Muster und Zeitpunkt (Schweiz)

So wird gerechnet

  1. Neuer Preis. Alter Preis × (1 + Prozent ÷ 100). Beispiel: CHF 80.00 bei 4 % ergibt 80 × 1,04 = CHF 83.20.
  2. Runden. Der neue Preis wird auf den gewählten Schritt gerundet: 5 Rappen, ganze Franken oder 10 Franken. Aus CHF 83.20 werden CHF 83.20 (5 Rappen), CHF 83.00 (ganze Franken) oder CHF 80.00 (10 Franken).
  3. Effektive Erhöhung. Nach dem Runden stimmt der Prozentsatz nicht mehr genau. Der Rechner zeigt deshalb (neuer Preis − alter Preis) ÷ alter Preis. Bei mehreren Positionen ist das die Summe aller neuen gegenüber der Summe aller alten Preise.
  4. Zielpreis. Im Modus «Zielpreis» tragen Sie je Position den gewünschten neuen Preis ein, der Rechner zeigt die Prozent. Die gewählte Rundung gilt auch hier.

Weitere Gratis-Rechner

Weitere Werkzeuge für Schweizer Kleinbetriebe, alle gratis und im Browser, ohne Datenversand:

Häufige Fragen

Wie berechne ich eine Preiserhöhung in Prozent?

Neuer Preis = alter Preis × (1 + Prozent ÷ 100). Bei CHF 80.00 und 4 % sind das 80 × 1,04 = CHF 83.20. Umgekehrt: Prozent = (neuer − alter Preis) ÷ alter Preis × 100. Den zweiten Weg rechnet der Modus «Zielpreis».

Wie viel muss ich erhöhen, wenn meine Kosten steigen?

Nur den Teil, der in Ihrem Preis steckt: Kostensteigerung × Kostenanteil. Werden Löhne 3 % teurer und machen sie 55 % des Preises aus, sind es 1,65 %. Rechnen Sie jede Kostenart einzeln und zählen Sie die Beiträge zusammen. Das macht Schritt 1 oben.

Muss ich die ganze Teuerung weitergeben?

Nein. Die allgemeine Teuerung (Landesindex der Konsumentenpreise, siehe Bundesamt für Statistik) misst den Warenkorb von Privathaushalten, nicht Ihre Kosten. Für Ihre Preise zählt, welche Kosten bei Ihnen wirklich gestiegen sind und wie gross deren Anteil ist.

Warum weicht die effektive Erhöhung vom Prozentsatz ab?

Durch das Runden. Wer CHF 12.00 um 3 % auf CHF 12.36 erhöht und auf ganze Franken rundet, landet bei CHF 12.00: keine Erhöhung. Bei CHF 8.00 und 3 % wären es CHF 8.24, gerundet CHF 8.00. Bei kleinen Preisen lohnt sich ein feiner Rundungsschritt, bei grossen Preisen reichen ganze Franken.

Wie teile ich die Preiserhöhung den Kunden mit?

Schriftlich, früh genug und mit klarem Datum. Nennen Sie den Prozentsatz oder zwei, drei Beispielpreise, einen echten Grund und danken Sie für das Vertrauen. Den Absatz dafür erzeugt Schritt 3. Wie früh Sie ankündigen müssen, prüfen Sie in Vertrag und AGB.

Was passiert mit meinen Eingaben?

Die Berechnung läuft in Ihrem Browser. Wir erhalten Ihre Eingaben nicht und speichern sie nicht. Wir setzen keine Tracking-Cookies. Nach dem Neuladen ist das Formular wieder leer. Details in der Datenschutzerklärung.

Annahmen

Stand der Prüfung: 06.11.2026.