LeZo Rapport

Nutzungshinweise

Nutzungsbedingungen und Haftung

LeZo Rapport wird kostenlos und ohne Gewähr zur Verfügung gestellt. Wir bemühen uns um eine zuverlässige Funktion, können aber Fehler, Ausfälle oder Datenverlust nicht ausschliessen. Für Datenverlust bei lokaler Speicherung sind Sie als Nutzer durch regelmässige Sicherung selbst verantwortlich. LeZo haftet nur für Absicht und grobe Fahrlässigkeit und im Rahmen zwingender gesetzlicher Vorschriften. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, indirekte Schäden und entgangenen Gewinn ist, soweit zulässig, ausgeschlossen. Die Nutzung ist Betrieben und Selbständigen vorbehalten. Sie sind für die Richtigkeit Ihrer Eingaben, Rapporte und Rechnungen sowie für die Einhaltung gesetzlicher Pflichten (z. B. Arbeitszeiterfassung, Aufbewahrung, Datenschutz) selbst verantwortlich.

Nutzungsrecht und Änderungen

Sie dürfen LeZo Rapport für Ihren Betrieb kostenlos nutzen. Das Nutzungsrecht ist einfach und nicht übertragbar. Quelltext, Gestaltung und Marke «LeZo» bleiben bei LeZo; Kopieren, Weiterverkaufen und Weitergeben der App sind nicht erlaubt. Wir dürfen die kostenlose Version ändern oder einstellen und kündigen das, soweit möglich, vorher auf lezo.ch an. Ihre Daten bleiben auf Ihrem Gerät und können Sie jederzeit sichern. Es gilt Schweizer Recht.

Keine Rechtsberatung

LeZo Rapport ist ein Werkzeug und ersetzt weder Rechts-, Steuer- noch Treuhandberatung. Berechnungen (z. B. Summen, Überzeit-Hinweise) sind Richtwerte. Massgebend sind Arbeitsvertrag, Gesamtarbeitsvertrag und Gesetz. Bitte prüfen Sie Auswertungen, bevor Sie sie verwenden.

Hinweis zur Arbeitszeit

Hilfsmittel zur Erfassung von Arbeitszeiten. Die Auswertung enthält nur die Zeiten, die in LeZo Rapport eingetragen wurden. Ob damit die gesetzlichen Pflichten Ihres Betriebs zur Arbeitszeiterfassung (Arbeitsgesetz, Art. 73 ff. Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz) erfüllt sind, hängt von Ihrem Betrieb und Ihrer Branche ab (z. B. Reisezeit, Werkstattarbeit, Nacht- und Sonntagsarbeit, Gesamtarbeitsvertrag). Keine Rechtsberatung. Auskünfte erteilen das kantonale Arbeitsinspektorat, das SECO oder Ihr Verband.

Wer Arbeitszeiten erfassen muss (Art. 46 ArG), bewahrt die Unterlagen nach Art. 73 Abs. 2 ArGV 1 mindestens fünf Jahre nach Ablauf ihrer Gültigkeit auf. Sichern Sie Ihre Auswertungen entsprechend.

Ihre Daten und die Sicherung

Ihre Daten liegen nur auf diesem Gerät. LeZo hat keine Kopie. Wenn der Browser Daten löscht, das Gerät verloren geht oder zurückgesetzt wird, sind die Daten weg. Sichern Sie darum regelmässig über «Daten sichern» und legen Sie die Datei ausserhalb dieses Geräts ab.

Auf iPhone/iPad kann Safari Websitedaten löschen, wenn die Seite länger nicht benutzt wird. Fügen Sie die App zum Home-Bildschirm hinzu und sichern Sie regelmässig.

Unterschrift des Kunden

Bestätigung des Kunden auf dem Bildschirm (einfache elektronische Unterschrift, keine qualifizierte elektronische Signatur). Sie dient als Bestätigung der Kenntnisnahme des Rapports. Wie viel Beweiskraft sie hat, würdigt das Gericht im Einzelfall frei (Art. 157 ZPO).

Fotos und Mitarbeitende

Bitte fotografieren Sie Personen nur mit deren Einverständnis. Fotos bleiben auf diesem Gerät und erscheinen im PDF, wenn Sie sie dem Rapport beifügen.

Informieren Sie Ihre Mitarbeitenden, dass ihre Arbeitszeiten in dieser App erfasst werden. Tragen Sie nur Name und Arbeitszeiten ein, keine Gesundheitsangaben (z. B. Krankheitsgründe).

Informieren Sie auch Ihre Kundschaft, dass Name, Adresse und Unterschrift im Rapport gespeichert werden (Art. 19 DSG). Betriebe, die zur Buchführung verpflichtet sind (Art. 957 OR), bewahren Geschäftsbücher und Buchungsbelege zehn Jahre auf (Art. 958f OR). Ob ein Rapport zu den Buchungsbelegen gehört, klären Sie mit Ihrer Treuhand. Das ist ein Hinweis, keine Rechtsberatung.

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