Zwei Fragen kommen in jedem Kleinbetrieb irgendwann: Wie viele Ferientage hat eine Teilzeitangestellte, die im Mai angefangen hat? Und: Wie hoch ist der Ferienzuschlag bei einem Stundenlohn? Der Rechner beantwortet beides, nennt die Annahmen und lässt sie Sie ändern. Die Grundlage ist das Obligationenrecht, Art. 329a bis 329d OR.
Orientierung nach OR 329a–329d (SR 220). Arbeitsvertrag und Gesamtarbeitsvertrag (GAV) können abweichen und ersetzen diese Seite. Direkt zum Ferienlohn · Was der Rechner nicht abdeckt
1. Ferienanspruch anteilig berechnen
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Zwei Methoden bei Eintritt oder Austritt im Jahr
Das Obligationenrecht spricht vom Dienstjahr, nicht vom Kalenderjahr (Art. 329a Abs. 1 OR). Viele Betriebe führen die Ferien trotzdem im Kalenderjahr. Beginnt oder endet die Anstellung mitten im Jahr, wird der Anspruch dann anteilig gerechnet. Das ist verbreitete Praxis und im Gesetz nicht im Detail geregelt; im Vertrag steht, was bei Ihnen gilt. Der Rechner bietet zwei gängige Wege:
- Kalendertage. Jeder Kalendertag der Anstellung im Jahr zählt einzeln, geteilt durch die Tage des Jahres (365, im Schaltjahr 366). Eintritts- und Austrittstag zählen mit. Das ist genau, aber krumm: Bei Eintritt am 1. April ergibt es 275 von 365 Tagen, also 75.34 % statt eines glatten Viertels.
- Monate zu 30 Tagen (30/360). Jeder Monat zählt 30 Tage, das Jahr 360, der letzte Tag eines Monats gilt als 30. Tag. Ein voller Monat ergibt genau ein Zwölftel: Bei Eintritt am 1. April sind es 9 von 12 Monaten, also 75 %. Das passt zu Monatslöhnen und ist leicht zu erklären.
Haben Sie im Vertrag eine Methode vereinbart, nehmen Sie diese. Sonst wählen Sie eine, halten sie schriftlich fest und wenden sie für alle gleich an. Der Unterschied beträgt meist nur wenige Zehntel eines Tages.
Teilzeit: Teilzeitangestellte haben gleich viele Ferienwochen wie Vollzeitangestellte, aber entsprechend weniger Ferientage, denn sie arbeiten pro Woche weniger Tage. Bei 60 % und 5 Wochen sind es 15 Tage (5 Wochen × 5 Tage × 0.6), also weiterhin 5 Wochen Abwesenheit.
2. Ferienlohn für Stundenlöhner berechnen
Wer im Stundenlohn arbeitet, hat Anspruch auf Ferien mit Lohn wie alle anderen. Der Ferienlohn wird deshalb oft als Prozentsatz auf den Bruttolohn gerechnet. Der Satz ergibt sich aus den Ferienwochen W: Von 52 Wochen im Jahr wird in (52 − W) Wochen gearbeitet, auf diese verteilt sich der Lohn der W Ferienwochen. Satz = W ÷ (52 − W).
- 4 Wochen: 4 ÷ 48 = 8.33 %
- 5 Wochen: 5 ÷ 47 = 10.64 %
- 6 Wochen: 6 ÷ 46 = 13.04 %
Die Sätze sind auf zwei Dezimalstellen gerundet; der Rechner rechnet mit dem genauen Wert und rundet erst den Frankenbetrag auf Rappen.
Wann ist ein Zuschlag erlaubt?
Grundregel: Ferien müssen während des Arbeitsverhältnisses tatsächlich bezogen und bezahlt werden. Sie dürfen nicht durch Geld abgegolten werden (Art. 329d Abs. 2 OR).
Ausnahme: Bei wirklich unregelmässiger Beschäftigung hat das Bundesgericht einen laufenden Ferienlohnzuschlag zugelassen, wenn der Anteil im schriftlichen Vertrag klar ausgeschieden (Betrag oder Prozentsatz; ein blosser Vermerk «Ferienlohn inbegriffen» genügt nicht) und in jeder Lohnabrechnung separat ausgewiesen wird. Die Ausnahme ist eng.
Im Urteil 4A_357/2022 vom 30.01.2023 hat das Bundesgericht diese Ausnahme weiter eingeschränkt: Bei einer Vollzeitstelle beim gleichen Arbeitgeber rechtfertigen schwankende Löhne allein keine Abgeltung im laufenden Lohn mehr. Für Teilzeit und Stundenlohn hat das Gericht dies nicht ausdrücklich entschieden; die Begründung spricht aber dafür, die Ausnahme auch dort eng auszulegen. Ob die Ausnahme in Ihrem Fall trägt, hängt von Ihren Einsätzen und Ihrem Vertrag ab; klären Sie das mit Ihrer Rechtsberatung oder Ihrem Branchenverband. Ein vorsichtiger Weg: Den Ferienlohn laufend berechnen und separat ausweisen, aber erst beim tatsächlichen Ferienbezug auszahlen. Der Rechner erstellt beide Textvarianten.
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Der Text ist ein Vorschlag zum Prüfen und Anpassen, kein fertiger Vertragsbestandteil.
Was dieser Rechner nicht abdeckt
- Kürzung der Ferien bei Verhinderung an der Arbeit (Art. 329b OR).
- Feiertagsentschädigung, 13. Monatslohn und andere Zuschläge: Der Ferienlohn wird hier nur auf den eingegebenen Bruttolohn gerechnet.
- Lehrverhältnisse, Jugendliche unter 20 Jahren im Jahr des Geburtstags und kantonale oder branchenspezifische Sonderregeln.
- GAV und Einzelverträge mit mehr Ferien, anderer Zählweise oder anderem Bezugsjahr.
- Ferienguthaben und Überbezug beim Austritt sowie die Frage, wann Ferien ausnahmsweise ausbezahlt werden dürfen.
Ratgeber zum Nachlesen
Ferienanspruch bei Teilzeit in der Schweiz
Warum Teilzeitangestellte gleich viele Ferienwochen haben, wie sich die Tage nach Pensum ergeben, was bei Eintritt im Jahr und Pensumwechsel gilt und wie der Ferienlohn bei Stundenlohn funktioniert.
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- Kündigungsfrist Rechner Schweiz: Ende des Arbeitsverhältnisses nach Art. 335b/335c OR
- Stundensatz berechnen als Handwerker: vom Wunscheinkommen zum Mindest-Stundensatz
- Verzugszins Rechner Schweiz: 5 % nach Art. 104 OR, mit Mahntext
- MWST Rechner Schweiz: netto und brutto mit 8.1 %, 2.6 % und 3.8 %
Häufige Fragen
Wie viele Ferientage hat eine Teilzeitangestellte?
Gleich viele Wochen wie bei Vollzeit, also mindestens 4 Wochen pro Jahr. Die Tage richten sich nach dem Pensum: Wer 3 Tage pro Woche arbeitet, hat bei 4 Wochen 12 Ferientage, also vier Wochen frei. Der Rechner oben zeigt es für Ihren Fall.
Wie rechne ich den Ferienanspruch bei Eintritt im Mai?
Anteilig nach der Dauer der Anstellung im Jahr: Bei Eintritt am 1. Mai sind es 8 von 12 Monaten, also zwei Drittel. Bei 4 Wochen und 100 % ergeben das 13.33 Tage nach 30/360. Mit Kalendertagen sind es 245 von 365 Tagen, also 13.42 Tage.
Wie hoch ist der Ferienzuschlag bei Stundenlohn?
Bei 4 Wochen 8.33 %, bei 5 Wochen 10.64 % und bei 6 Wochen 13.04 %, jeweils auf den Bruttolohn. Wichtig: Ein laufender Zuschlag ist rechtlich nur unter engen Voraussetzungen zulässig, siehe Wann ist ein Zuschlag erlaubt?
Warum 4 ÷ 48 und nicht 4 ÷ 52?
Weil die Ferienwochen nicht gearbeitet werden. Der Lohn der 4 Ferienwochen wird auf die 48 Arbeitswochen verteilt. Würde man durch 52 teilen, fehlte bei einem Jahr voller Einsätze ein Teil des Ferienlohns.
Zählt das Dienstjahr oder das Kalenderjahr?
Das Gesetz spricht vom Dienstjahr (Art. 329a OR). Viele Betriebe rechnen im Kalenderjahr, wenn der Vertrag das so vorsieht. Dann wird beim Eintritt und Austritt anteilig gerechnet. Der Rechner geht vom Kalenderjahr als Bezugsjahr aus.
Was passiert mit meinen Eingaben?
Die Berechnung läuft in Ihrem Browser. Wir erhalten keine Eingaben, speichern nichts und setzen keine Tracking-Cookies. Nach dem Neuladen ist das Formular wieder auf den Ausgangswerten. Details in der Datenschutzerklärung.
Annahmen und Quellen
- Ferien: Art. 329a (Dauer), 329b (Kürzung), 329d (Ferienlohn) OR. Obligationenrecht SR 220, Fedlex.
- Anteil im Jahr: Kalendertage geteilt durch 365 (366 im Schaltjahr) oder 30/360, jeweils mit Eintritts- und Austrittstag. Verbreitete Praxis, im Gesetz nicht ausdrücklich geregelt.
- Ferientage = Ferienwochen × Arbeitstage pro Woche × Pensum × Anteil im Jahr. Stunden = Tage × Wochenstunden ÷ Arbeitstage pro Woche (bei 100 %).
- Ferienlohn-Satz = Ferienwochen ÷ (52 − Ferienwochen). Der Frankenbetrag wird auf Rappen gerundet.
- Nicht berücksichtigt: Kürzung nach Art. 329b OR, Feiertage, 13. Monatslohn, Verträge und GAV.
Stand der Prüfung: 06.11.2026. Prüfen Sie die aktuelle Fassung auf Fedlex.