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Ferienanspruch bei Teilzeit in der Schweiz: Tage und Ferienlohn

Wie viele Ferientage hat jemand mit 60 %? Was gilt bei Eintritt im Mai? Und wie hoch ist der Ferienlohn, wenn der Lohn pro Stunde bezahlt wird? Mit Tabelle und Rechenbeispielen. Stand: 6. November 2026.

Kurz gesagt: Teilzeitangestellte haben gleich viele Ferienwochen wie Vollzeitangestellte, mindestens vier pro Jahr. Weil sie weniger Tage pro Woche arbeiten, sind es entsprechend weniger Ferientage. Bei Stundenlohn wird der Ferienlohn oft mit einem Prozentsatz auf den Bruttolohn gerechnet. Ein laufender Zuschlag ist aber rechtlich nur unter engen Voraussetzungen erlaubt. Dieser Ratgeber erklärt die Regeln sinngemäss in eigenen Worten. Er ersetzt weder Ihren Arbeitsvertrag noch eine Beratung.

Die Grundregel: Wochen, nicht Tage

Das Obligationenrecht (OR, SR 220) legt den Ferienanspruch in Wochen fest. Pro Dienstjahr sind es mindestens vier Wochen, bis zum vollendeten 20. Altersjahr mindestens fünf Wochen (Art. 329a Abs. 1 OR, Fedlex). Arbeitsvertrag, Gesamtarbeitsvertrag (GAV) oder Personalreglement dürfen mehr vorsehen, aber nicht weniger.

Die Ferien müssen bezahlt werden: Der Arbeitgeber schuldet in den Ferien den gesamten Lohn (Art. 329d Abs. 1 OR). Mindestens zwei Ferienwochen pro Jahr müssen zusammenhängend gewährt werden. Den Zeitpunkt bestimmt der Arbeitgeber; er berücksichtigt die Wünsche der Angestellten, soweit nicht betriebliche Interessen entgegenstehen (Art. 329c OR).

Teilzeit: gleich viele Wochen, entsprechend weniger Tage

Das Gesetz kennt für Teilzeit keinen eigenen, tieferen Anspruch. Wer 60 % arbeitet, hat wie eine Vollzeitkraft vier (oder fünf) Wochen Ferien. Eine Ferienwoche heisst dabei: Sie arbeiten in dieser Woche nicht, und der Arbeitgeber zahlt den Lohn weiter. Weil in einer Woche bei 60 % nur drei Tage anfallen, entspricht der Anspruch weniger Ferientagen.

Die Formel dafür: Ferientage = Ferienwochen × Arbeitstage pro Woche (bei 100 %) × Pensum. Bei einer 5-Tage-Woche ergibt das:

PensumArbeitstage pro Woche4 Wochen Ferien5 Wochen Ferien
100 %520 Tage25 Tage
80 %416 Tage20 Tage
60 %312 Tage15 Tage
50 %2.510 Tage12.5 Tage
40 %28 Tage10 Tage
20 %14 Tage5 Tage

Festes Pensum auf wenige Tage verteilt oder auf alle fünf Tage? Das ändert am Anspruch nichts. Wer immer montags bis mittwochs arbeitet, hat bei vier Wochen 12 Ferientage. Wer 60 % über fünf kürzere Tage verteilt, hat gleich viel Ferien, die man dann besser in Stunden führt: 4 Wochen × 42 Stunden × 0.6 = 100.8 Stunden. Bei 42 Wochenstunden und fünf Arbeitstagen entspricht das 12 Tagen zu je 8.4 Stunden. Welche Wochenstunden bei 100 % gelten, steht in Ihrem Vertrag.

Wichtig für die Praxis: Ein Teilzeitpensum darf nicht dazu führen, dass jemand in den Ferien «Tage verbraucht», an denen er ohnehin nicht gearbeitet hätte. Gezählt werden die Tage, die in der Ferienwoche normalerweise Arbeitstage wären.

Eintritt oder Austritt im Lauf des Jahres

Das Gesetz spricht vom Dienstjahr. Dauert das Arbeitsverhältnis weniger als ein Dienstjahr, sind die Ferien im Verhältnis zu dessen Dauer zu gewähren (Art. 329a OR). Einen bestimmten Rechenweg schreibt das Gesetz nicht vor. Viele Betriebe führen die Ferien trotzdem im Kalenderjahr, weil das die Rechnung bei einem Austritt im Lauf des Jahres vereinfacht. Nach gängiger Lehre ist das zulässig, wenn es mit den Angestellten vereinbart ist (Arbeitsvertrag oder ein Reglement, das Vertragsbestandteil ist) und die Regelung gleichwertig bleibt (Quelle: Swissmem). Der Anspruch darf dadurch nie unter das gesetzliche Minimum von vier Wochen pro Dienstjahr fallen; im Zweifel klären Sie das mit Ihrer Rechtsberatung. Zwei gängige Rechenwege, die den Anspruch anteilig bestimmen:

Beispiel: Eintritt am 1. Mai 2027, Pensum 60 % (drei Arbeitstage), vier Wochen Ferien.

Der Unterschied beträgt hier nur 0.05 Tage. Rechnen Sie im Zweifel zugunsten der Angestellten, halten Sie die gewählte Methode schriftlich fest und wenden Sie sie bei allen gleich an. Eine Rundung (zum Beispiel auf halbe Tage) schreibt das Gesetz nicht vor; Vertrag oder Betriebsübung prüfen.

Wer vor Jahresende austritt und schon mehr Ferien bezogen hat, als ihm anteilig zustehen, löst eine heikle Frage aus, ob und wie viel Lohn zurückverlangt werden darf. Klären Sie das vor einem Abzug mit Ihrer Rechtsberatung oder Ihrem Branchenverband.

Wenn sich das Pensum im Jahr ändert

Auch hier gibt das Gesetz keinen Rechenweg vor. Ein möglicher Weg ist, den Anspruch abschnittsweise zu rechnen. Beispiel: Vier Wochen Ferien, vom 1. Januar bis 30. Juni 100 %, vom 1. Juli bis 31. Dezember 60 %, 5-Tage-Woche.

Der Haken: Ein Ferientag vor dem Wechsel (100 %) ist länger als einer nach dem Wechsel (60 %), und Resttage lassen sich deshalb nicht einfach übertragen. Am saubersten ist es, den Anspruch in Stunden zu führen (hier: 4 Wochen × 42 Stunden = 168 Stunden bei 100 %, davon 84 Stunden bis Juni und 50.4 Stunden ab Juli, zusammen 134.4 Stunden) und bezogene Ferien ebenfalls in Stunden abzuziehen. Regeln Sie das im Vertrag oder Reglement, damit es bei einem Wechsel keinen Streit gibt.

Feiertage in den Ferien und bei Teilzeit

Die Kantone bestimmen, welche Tage Feiertage sind; der 1. August gilt bundesweit (Art. 20a Arbeitsgesetz, Fedlex). Ob und wie ein Feiertag bezahlt wird, richtet sich nach Gesetz und Vertrag. Nach gängiger Praxis zählt ein bezahlter Feiertag, der in die Ferien fällt und sonst ein Arbeitstag gewesen wäre, nicht als Ferientag. Ein ausdrücklicher Gesetzesartikel dazu fehlt.

Für Teilzeitangestellte stellt sich die Frage, was gilt, wenn der Feiertag auf ihren freien Tag fällt. Eine einheitliche gesetzliche Pflicht zum Ersatz gibt es nicht. Vertrag, GAV oder Personalreglement regeln das, deshalb lohnt sich dort ein klarer Satz. Unsere Feiertage 2027 nach Kanton zeigen, wo Feiertage im nächsten Jahr liegen.

Ferienlohn bei Stundenlohn

Auch wer im Stundenlohn arbeitet, hat Anspruch auf bezahlte Ferien. Weil es keinen festen Monatslohn gibt, wird der Ferienlohn häufig als Prozentsatz des Bruttolohns gerechnet. Der Satz folgt aus den Ferienwochen W: Gearbeitet wird in (52 − W) Wochen, auf diese verteilt sich der Lohn der W Ferienwochen. Satz = W ÷ (52 − W).

FerienwochenRechnungFerienlohn-Satz
4 Wochen4 ÷ 488.33 %
5 Wochen5 ÷ 4710.64 %
6 Wochen6 ÷ 4613.04 %

Beispiel: Stundenlohn CHF 30.00, 100 Stunden in einem Monat, vier Wochen Ferien. Bruttolohn: 30.00 × 100 = CHF 3000.00. Ferienlohn: 3000.00 × 4 ÷ 48 = CHF 250.00. Bei fünf Wochen wären es 3000.00 × 5 ÷ 47 = CHF 319.15 (auf Rappen gerundet).

Achtung, Falle bei «Ferienlohn inbegriffen».

Ferien dürfen während des Arbeitsverhältnisses nicht durch Geld abgegolten werden (Art. 329d Abs. 2 OR). Nur bei wirklich unregelmässiger Beschäftigung hat das Bundesgericht einen laufenden Zuschlag zugelassen. Bedingung: Der Anteil ist im schriftlichen Vertrag klar ausgeschieden (Betrag oder Prozentsatz; ein blosser Vermerk «Ferienlohn inbegriffen» genügt nicht) und wird in jeder Lohnabrechnung separat ausgewiesen. Im Urteil 4A_357/2022 vom 30.01.2023 hat das Bundesgericht diese Ausnahme weiter eingeschränkt: Bei einer Vollzeitstelle beim gleichen Arbeitgeber rechtfertigen schwankende Löhne allein keine Abgeltung im laufenden Lohn mehr. Für Teilzeit und Stundenlohn hat das Gericht dies nicht ausdrücklich entschieden; die Begründung spricht aber dafür, die Ausnahme auch dort eng auszulegen.

Ob die Ausnahme in Ihrem Fall trägt, klären Sie mit Ihrer Rechtsberatung oder Ihrem Branchenverband. Im Zweifel gilt: Ferien beziehen lassen und den Lohn in den Ferien weiterzahlen.

Monatslohn bei Teilzeit: kein Zuschlag nötig

Wer einen festen Monatslohn bei festem Pensum hat, bekommt den Lohn in den Ferien einfach weiter. Es braucht keinen Prozentzuschlag, und der Monatslohn darf in der Ferienwoche nicht sinken. Einen Prozentsatz brauchen Sie nur dort, wo der Lohn von den geleisteten Stunden abhängt.

Wann Ferien gekürzt werden können

Ist jemand länger an der Arbeit verhindert, zum Beispiel durch Krankheit, Unfall oder Schwangerschaft, kann der Ferienanspruch unter Umständen gekürzt werden. Bei Schwangerschaft gilt eine Schonfrist: Eine Kürzung ist erst ab dem dritten Monat der Verhinderung möglich, und zwar um je einen Zwölftel pro vollen Monat. Die Regeln dafür stehen in Art. 329b OR (Fedlex). Sie sind im Detail heikel; lesen Sie den Wortlaut nach, bevor Sie kürzen.

Den eigenen Fall rechnen

Pensum, Ferienwochen und Eintritt eintragen: Der gratis Ferien- und Ferienlohn-Rechner zeigt den Anspruch in Tagen und Stunden mit sichtbarem Rechenweg und schreibt den Text zum Kopieren gleich dazu. Er läuft in Ihrem Browser, Ihre Eingaben bleiben auf Ihrem Gerät.

Zum Ferien-Rechner (gratis)

Wenn der ganze Betrieb schliesst

Ferien einzelner Angestellter und Betriebsferien sind zwei verschiedene Dinge. Schliesst Ihr Betrieb für einige Tage, braucht es Aushang, Kundeninfo und Abwesenheitsnachricht.

Betriebsferien-Set für Schweizer Kleinbetriebe: CHF 12 (kostenpflichtig). Sechs Teile zum Ausdrucken: Aushang, Kundeninfo, Abwesenheitsmail, Combox-Ansage und mehr. Sie sehen den Inhalt vor dem Kauf an, danach folgt die Bezahlung. Endpreis, LeZo ist nicht mehrwertsteuerpflichtig.

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Wichtig: Orientierungshilfe, Stand 6. November 2026, keine Rechtsberatung. Der Ratgeber wendet Art. 329a bis 329d OR (SR 220) sinngemäss an und kennt Ihren Vertrag nicht. Prüfen Sie die aktuelle Fassung auf Fedlex und fragen Sie im Zweifel eine Fachperson.

Häufige Fragen

Wie viele Ferientage hat man bei 60 %?

Bei vier Wochen Ferien und einer 5-Tage-Woche sind es 12 Tage (4 × 5 × 0.6), bei fünf Wochen 15 Tage. In beiden Fällen sind es weiterhin vier bzw. fünf Wochen Abwesenheit.

Haben Teilzeitangestellte weniger Ferien als Vollzeitangestellte?

Nicht in Wochen. Der Anspruch ist gleich lang, mindestens vier Wochen pro Jahr (Art. 329a OR). Nur die Zahl der Ferientage ist kleiner, weil weniger Arbeitstage pro Woche anfallen.

Wie rechne ich den Ferienanspruch bei Eintritt im Mai?

Anteilig nach der Dauer der Anstellung (Art. 329a OR); einen festen Rechenweg nennt das Gesetz nicht. Zwei gängige Wege: Bei Eintritt am 1. Mai sind es 8 von 12 Monaten. Bei 100 %, 5-Tage-Woche und vier Wochen ergibt das 13.33 Tage nach 30/360. Mit Kalendertagen sind es 245 von 365 Tagen, also 13.42 Tage.

Wie hoch ist der Ferienlohn bei Stundenlohn?

Bei vier Wochen Ferien 8.33 %, bei fünf Wochen 10.64 % und bei sechs Wochen 13.04 % des Bruttolohns. Ob ein laufender Zuschlag erlaubt ist, hängt von den engen Voraussetzungen ab, siehe oben.

Darf der Ferienlohn mit dem Stundenlohn ausbezahlt werden?

Grundsätzlich nein: Ferien müssen bezogen und bezahlt werden und dürfen während des Arbeitsverhältnisses nicht durch Geld abgegolten werden (Art. 329d Abs. 2 OR). Nur bei wirklich unregelmässiger Beschäftigung gibt es eine enge Ausnahme mit schriftlicher Vereinbarung und separatem Ausweis auf der Abrechnung.

Gilt das auch für Lehrlinge und Jugendliche?

Bis zum vollendeten 20. Altersjahr gelten mindestens fünf Wochen. Für Lehrverhältnisse und Jugendliche gibt es weitere Sonderregeln; diese Seite behandelt sie nicht im Einzelnen.

Quellen

Stand: 6. November 2026. Dieser Ratgeber erklärt die Regeln sinngemäss in eigenen Worten und ist keine Rechtsberatung. Der Rechenweg bei Eintritt und Pensumwechsel ist Praxis, nicht gesetzlich vorgeschrieben.

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