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# 01 Leitfaden: Preiserhöhung ankündigen

Stand: November 2026. Arbeitshilfe, keine Rechtsberatung. Die Rechtshinweise am Ende sind Richtpunkte, bitte prüfen Sie Ihren Fall bei den offiziellen Stellen oder einer Fachperson.

## So arbeiten Sie mit dem Set

Alle Vorlagen enthalten Platzhalter in [eckigen Klammern]. Ersetzen Sie jeden Platzhalter, bevor Sie etwas versenden, und löschen Sie die Klammern. In allen Teilen heissen die Platzhalter gleich:

| Platzhalter | Bedeutung |
|---|---|
| [Betriebsname] | Name Ihres Betriebs oder Ihrer Praxis |
| [Anrede und Name] | z. B. «Guten Tag Frau Muster», bei Stammkundschaft «Liebe Frau Muster» |
| [Leistung] | Was teurer wird, z. B. Haarschnitt Damen, Menü, Stundenansatz, Behandlung |
| [alter Preis] / [neuer Preis] | in CHF, als Endpreis inkl. MWST, falls Sie mehrwertsteuerpflichtig sind |
| [Datum gültig ab] | Erster Tag, an dem der neue Preis gilt |
| [Datum Versand] | Tag, an dem Sie den Brief oder die Mail versenden |
| [Grund in einem Satz] | Der wahre Hauptgrund der Erhöhung (siehe Abschnitt 4) |
| [Name Absender] | Wer unterschreibt (Inhaberin, Praxisleitung, Geschäftsführer) |
| [Telefon] / [E-Mail] | Ihre Kontaktangaben für Rückfragen |
| [Ort] | Ihr Standort |
| [Strasse und Nummer], [PLZ und Ort] | Ihre Briefadresse bzw. die Adresse der Kundschaft (nur für den Brief) |
| [Jahr/Monat] | Seit wann Sie Ihre Kundschaft kennen |
| [Website] / [Link] | Ihre Website oder der Link zur Preisliste |
| [Regel eintragen] | Ihre Regel für Gutscheine, Karten, Reservationen oder Offerten |

## 1. Wann ist der richtige Zeitpunkt?

- Natürliche Stichtage sind der Jahreswechsel, der Saisonstart oder der Beginn eines neuen Geschäftsjahres. Dort rechnen Kundinnen und Kunden eher mit Änderungen.
- Vermeiden Sie den Moment unmittelbar nach einem Fehler, einer Reklamation oder einer Schliessung. Erst Vertrauen herstellen, dann Preise anpassen.
- Erhöhen Sie lieber in einem planbaren Schritt als alle paar Monate ein bisschen. Mehrere kleine Anpassungen in kurzer Zeit wirken unsicherer als eine klare Anpassung mit Vorlauf.
- Planen Sie die Erhöhung zuerst intern: Wer erfährt es wann? Sind Preislisten, Kasse, Website, Offertvorlagen und Online-Terminbuchung bereit?

## 2. Wie viel erhöhen?

Beginnen Sie bei Ihren eigenen Zahlen, nicht bei dem, was «man sich traut».

1. Notieren Sie, was sich bei Ihnen verteuert hat (Miete, Material, Löhne, Energie, Software, Versicherungen). Nur Posten, die Sie belegen können.
2. Rechnen Sie aus, wie viel Prozent Ihrer Leistung das ausmacht.
3. Prüfen Sie, ob die Anpassung auf den Einzelpreis (Haarschnitt, Menü, Stunde) oder besser auf eine Preisliste insgesamt wirkt.
4. Runden Sie auf einen Preis, den Sie leicht nennen und kassieren können (z. B. ganze Franken oder Fünfer).

Rechenbeispiel (frei erfunden, nur zur Veranschaulichung der Methode): Ein Preis steigt von CHF 80 auf CHF 85. Differenz CHF 5. CHF 5 geteilt durch CHF 80 ergibt 0,0625, also 6,25 Prozent. Diese Prozentzahl brauchen Sie nur, wenn Sie in der Mitteilung eine nennen wollen. Konkrete Frankenbeträge sind für Kundschaft meist verständlicher.

Hinweis: Wir nennen hier bewusst keine «üblichen» Prozentsätze. Was bei Ihnen tragbar ist, hängt von Branche, Ort, Stammkundschaft und Konkurrenz ab. Schauen Sie sich Preislisten von Betrieben in Ihrer Umgebung an.

## 3. Wie früh ankündigen?

Das Gesetz schreibt für einen einfachen Dienstleistungs- oder Gastrobetrieb keine feste Ankündigungsfrist vor. Als Praxisrichtwert (unsere Empfehlung, kein Rechtsanspruch):

- Einzelpreise in Salon, Gastro, Praxis: mindestens vier Wochen im Voraus. Bei Stammkundschaft mit Abonnement, Jahreskarte oder Dauerauftrag gerne mehr.
- Verträge mit Laufzeit, Wartung, Abonnement, Pauschalen: Beachten Sie die vertragliche Kündigungs- und Anpassungsfrist. Gilt sie, kündigen Sie die Änderung mindestens so früh an.
- Offerten und Werkverträge zu einem vereinbarten Preis: Bestehende Zusagen gelten, bis sie ablaufen oder vertraglich anpassbar sind.
- Termine, die bereits gebucht sind: Wer vor der Ankündigung gebucht hat, bezahlt in der Regel den Preis, der bei der Buchung galt. Schreiben Sie das ausdrücklich in die Mitteilung.

Ein bis zwei Erinnerungen genügen: die Mitteilung selbst und ein Hinweis kurz vor dem Stichtag (Aushang, Fusszeile der Mail, Hinweis an der Kasse).

## 4. Ehrlich begründen

- Nennen Sie den echten Grund in einem Satz. Beispiele: gestiegene Einkaufs- und Materialkosten, höhere Lohnkosten, höhere Mietkosten, Investition in Ausbildung oder Geräte.
- Schreiben Sie nichts, was nicht stimmt. Wenn der Hauptgrund Ihre eigene Lohnanpassung oder Ihr Einkommen ist, dürfen Sie das auch sagen. Ehrlich klingt besser als vorgeschoben.
- Keine Schuldzuweisung («wegen der Inflation bleibt uns nichts anderes übrig» ohne Beleg). Besser: «Unsere Kosten für [Grund] sind seit [Jahr/Monat] gestiegen.»
- Danken Sie für die Treue und sagen Sie, was Kundinnen und Kunden dafür bekommen (Qualität, Zeit, Ausbildung, neues Gerät), aber nur, was wirklich stimmt.
- Kurz bleiben. Ein Brief, der sich dreimal entschuldigt, öffnet die Diskussion.

## 5. Typische Fehler vermeiden

- Zu spät oder zu leise ankündigen: Der Preis steht erst auf der Rechnung oder an der Kasse.
- Unklare Angaben: «Preise werden angepasst» ohne konkreten Betrag und ohne Datum.
- Widersprüche: Website, Aushang und Kasse zeigen verschiedene Preise.
- Sich entschuldigen oder rechtfertigen, bis der Brief länger ist als nötig.
- Alte Aktionen oder Gutscheine vergessen: Was gilt noch, was läuft ab?
- Nur die Mail versenden und den Aushang vergessen (oder umgekehrt).
- Persönliche Daten in öffentliche KI-Tools eingeben (Namen, Adressen, Behandlungsangaben).
- Ohne Rücksprache mit Mitarbeitenden: Wer an der Kasse steht, sollte den Brief kennen und die Antworten aus Teil 06 üben.

## 6. Ablauf-Checkliste

1. Kosten zusammenstellen und neuen Preis festlegen.
2. Stichtag festlegen und Vorlauf einrechnen.
3. Preisliste, Website, Terminbuchung, Kasse, Offertvorlage vorbereiten.
4. Mitteilung aus dem passenden Branchenteil (02 bis 05) ausfüllen.
5. Stammkundschaft persönlich ansprechen, wo es sich lohnt (Dank, Teil 02 bis 05).
6. Mitarbeitende informieren und mit Teil 06 vorbereiten.
7. Versenden, Aushang aufhängen, Hinweis auf der Website.
8. Nach dem Stichtag: Fragen sammeln und bei Bedarf die Vorlagen verbessern.

## 7. Rechtliche Hinweise (kein Rechtsrat, bitte prüfen)

- **Preisbekanntgabe:** Die Preisbekanntgabeverordnung (PBV, SR 942.211) regelt, wie Preise gegenüber Konsumentinnen und Konsumenten bekanntgegeben werden müssen. Für bestimmte Dienstleistungsbranchen (Art. 10 PBV, zum Beispiel Kosmetik, Tier- und Zahnarztpraxen, Garage-Serviceleistungen und Taxi) müssen Sie den tatsächlich zu bezahlenden Endpreis in Franken angeben, schon im Zeitpunkt des Kaufangebots (inklusive MWST, falls Sie mehrwertsteuerpflichtig sind). Für Werbung mit Preisen gilt die PBV auch in weiteren Branchen, also für alle Dienstleistungen. Für das Gastgewerbe gelten zusätzlich besondere Vorgaben (Preisliste oder Karte, siehe Teil 03). Informationen: [SECO, Grundlagen zur Preisbekanntgabe](https://www.seco.admin.ch/de/grundlagen-pbv). Prüfen Sie, ob Ihre neue Preisliste diese Pflichten erfüllt.
- **Bestehende Verträge:** Eine Preisänderung gilt nicht einfach, weil Sie sie ankündigen. Bei Verträgen mit Laufzeit, Abonnement oder Pauschale brauchen Sie eine vertragliche Grundlage (z. B. eine Anpassungsklausel) oder das Einverständnis Ihrer Kundschaft. Prüfen Sie Ihre Vertragsbedingungen und AGB.
- **Preisüberwachung:** In einzelnen regulierten Bereichen beaufsichtigt der Preisüberwacher Preiserhöhungen. Siehe [Preisüberwacher](https://www.preisueberwacher.admin.ch/).
- **Praxen:** Für Leistungen, die über die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) abgerechnet werden, gelten Tarifverträge und die amtlichen Tarife. Sie können diese Preise nicht einfach selbst erhöhen. Leistungen ausserhalb der OKP (z. B. Selbstzahlerleistungen, Zusatzangebote) sind getrennt zu beurteilen. Seit 1. Januar 2026 gelten im ambulanten Bereich die Tarifstrukturen TARDOC und ambulante Pauschalen; Details und Taxpunktwerte klären Sie mit Ihrem Berufsverband und den Tarifpartnern. Beschönigen Sie in der Kundenkommunikation nichts: Wenn eine Veränderung ein Tarifthema ist, sagen Sie das.
- **Mehrwertsteuer:** Sind Sie mehrwertsteuerpflichtig, nennen Sie Preise inklusive MWST, ausser die Branche verlangt anderes. Rückfragen: [Eidg. Steuerverwaltung](https://www.estv.admin.ch/).

Bei Unsicherheit: Berufsverband, Treuhänderin oder Rechtsberatung beiziehen.