Beim Schreiben einer Rechnung oder beim Prüfen einer Offerte stellt sich immer dieselbe Frage: Ist der Betrag mit oder ohne Mehrwertsteuer (MWST)? Wer die MWST richtig berechnen will, braucht nur zwei Rechenwege und den passenden Satz. Dieser Ratgeber erklärt beide Wege Schritt für Schritt, zeigt Beispiele mit den drei Schweizer Sätzen und nennt die Fehler, die im Alltag am häufigsten vorkommen.
Die drei MWST-Sätze in der Schweiz
Seit dem 1. Januar 2024 gelten drei Sätze. Das Mehrwertsteuergesetz (MWSTG, SR 641.20) regelt die Steuersätze in Art. 25, die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) führt sie auf ihrer Seite auf (MWSTG auf Fedlex, Steuersätze bei der ESTV).
| Satz | Prozent | Faktor für Netto zu Brutto | Faustregel, wofür |
|---|---|---|---|
| Normalsatz | 8.1 % | 1.081 | Die meisten Waren und Dienstleistungen |
| Reduzierter Satz | 2.6 % | 1.026 | Unter anderem Lebensmittel, Bücher, Zeitungen |
| Sondersatz Beherbergung | 3.8 % | 1.038 | Übernachtung, auch mit Frühstück |
Welcher Satz für Ihre Leistung gilt, hängt von der Leistung ab, nicht von Ihrer Branche. Speisen, die im Restaurant serviert werden, fallen zum Beispiel unter den Normalsatz. Die Tabelle ist eine grobe Orientierung. Bei Sonderfällen entscheidet die ESTV oder Ihre Treuhandstelle. Die Sätze können sich ändern: Im Abschnitt «Häufige Fragen» des MWST-Rechners halten wir fest, was für die Jahre ab 2028 diskutiert wird.
Netto zu Brutto: MWST aufschlagen
Sie haben einen Preis ohne MWST (netto) und brauchen den Preis mit MWST (brutto). Der Rechenweg in zwei Schritten:
- MWST ausrechnen: Nettobetrag × Satz in Prozent ÷ 100. Bei 8.1 % also Netto × 0.081.
- Zum Netto addieren: Brutto = Netto + MWST. Das ergibt dasselbe wie Netto × 1.081.
Beispiel: Ein Auftrag kostet netto CHF 1'250.00. Die MWST beträgt 1'250.00 × 0.081 = CHF 101.25. Der Rechnungsbetrag liegt bei 1'250.00 + 101.25 = CHF 1'351.25.
Brutto zu Netto: MWST herausrechnen
Sie kennen den Preis mit MWST (brutto), zum Beispiel von einer Quittung, und wollen den Nettobetrag und den Steueranteil wissen. Hier wird geteilt, nicht multipliziert:
- Netto ausrechnen: Bruttobetrag ÷ (1 + Satz). Bei 8.1 % also Brutto ÷ 1.081.
- MWST ausrechnen: MWST = Brutto − Netto.
Beispiel: Auf der Quittung stehen CHF 540.50. Netto = 540.50 ÷ 1.081 = CHF 500.00. Die MWST beträgt 540.50 − 500.00 = CHF 40.50.
Wer stattdessen 8.1 % von 540.50 rechnet, kommt auf CHF 43.78. Das ist zu viel, denn die 8.1 % beziehen sich auf den Nettobetrag, nicht auf den Bruttobetrag. Der MWST-Anteil im Bruttobetrag ist deshalb kleiner als der Satz selbst:
| Satz | Teiler für Brutto zu Netto | MWST-Anteil am Bruttobetrag (gerundet) |
|---|---|---|
| 8.1 % | 1.081 | 7.49 % |
| 2.6 % | 1.026 | 2.53 % |
| 3.8 % | 1.038 | 3.66 % |
Drei Beispiele mit den drei Sätzen
| Fall | Rechnung | Ergebnis |
|---|---|---|
| Normalsatz, netto zu brutto: Dienstleistung CHF 100.00 | 100.00 × 1.081 | Brutto 108.10, davon MWST 8.10 |
| Reduzierter Satz, netto zu brutto: Buch CHF 24.00 netto | 24.00 × 1.026 = 24.624 | Brutto 24.62, davon MWST 0.62 |
| Beherbergung, netto zu brutto: Übernachtung CHF 180.00 netto | 180.00 × 1.038 | Brutto 186.84, davon MWST 6.84 |
| Normalsatz, brutto zu netto: Quittung CHF 108.10 | 108.10 ÷ 1.081 | Netto 100.00, davon MWST 8.10 |
Beträge werden auf Rappen gerundet. Bei Barzahlung runden Kassen den Endbetrag oft zusätzlich auf 5 Rappen. Wie Sie diese Rundungsdifferenz in der MWST-Abrechnung behandeln, klären Sie mit Ihrer Treuhandstelle.
Wenn Sie nicht von Hand rechnen möchten: Der gratis MWST-Rechner zeigt Netto, MWST und Brutto mit jedem Rechenschritt. Er läuft in Ihrem Browser, Ihre Eingaben bleiben auf Ihrem Gerät.
Typische Fehler beim MWST-Berechnen
- Beim Herausrechnen mit dem Satz multiplizieren. 8.1 % vom Bruttobetrag zu nehmen ergibt zu viel MWST. Richtig ist: durch 1.081 teilen.
- Falschen Satz verwenden. Der reduzierte Satz gilt nicht für alles, was nach Lebensmittel klingt. Zweifelsfälle klären Sie bei der ESTV.
- Alte Sätze im Kopf. Bis Ende 2023 galten 7.7 %, 2.5 % und 3.7 %. Alte Vorlagen und Kassenprogramme sollten Sie prüfen.
- Netto und Brutto in der Offerte nicht beschriften. Schreiben Sie bei jedem Preis dazu, ob er mit oder ohne MWST gilt. Gegenüber Privatkundschaft gelten zudem die Regeln der Preisbekanntgabeverordnung (PBV, SR 942.211, SECO): Der Endpreis muss die MWST enthalten.
- MWST bei Gutschriften vergessen. Eine Gutschrift rechnet man mit demselben Satz und negativem Vorzeichen.
Wer ist MWST-pflichtig?
Grundsätzlich unterliegen Unternehmen mit steuerbaren Leistungen der MWST. Von der Steuerpflicht befreit sind nach Art. 10 MWSTG (SR 641.20, Fedlex) Unternehmen, die innerhalb eines Jahres weniger als CHF 100'000 Umsatz aus steuerbaren Leistungen erzielen. Sobald die Grenze erreicht ist, endet die Befreiung, die Details und Ausnahmen stehen bei der ESTV. Wer nicht MWST-pflichtig ist, darf auf seiner Rechnung keine MWST ausweisen (Art. 27 MWSTG). Wer pflichtig ist, kann je nach Branche und Umsatz unter Umständen mit einem Saldosteuersatz abrechnen, der andere Prozentwerte verwendet. Dafür gelten andere Sätze, die Sie bei der ESTV nachlesen.
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Häufige Fragen
Wie berechne ich die Mehrwertsteuer aus einem Bruttobetrag?
Teilen Sie den Bruttobetrag durch 1 plus Steuersatz, bei 8.1 % also durch 1.081. Das Ergebnis ist der Nettobetrag, die MWST ist die Differenz zwischen Brutto und Netto.
Wie viel MWST sind CHF 100 netto?
Beim Normalsatz von 8.1 % sind es CHF 8.10. Der Bruttobetrag beträgt CHF 108.10.
Welcher MWST-Satz gilt für mich?
Das hängt von der Leistung ab. Als Faustregel gilt der Normalsatz von 8.1 % für die meisten Leistungen. Den reduzierten Satz von 2.6 % und den Sondersatz Beherbergung von 3.8 % finden Sie auf der Seite der ESTV mit den Sonderfällen.
Muss ich als Kleinunternehmerin oder Kleinunternehmer MWST berechnen?
Nicht, wenn Ihr Jahresumsatz aus steuerbaren Leistungen unter CHF 100'000 liegt (Art. 10 MWSTG). Prüfen Sie Ihre Situation bei der ESTV, denn es gibt Ausnahmen und Sonderfälle.
Wird die MWST auf den Rappen oder auf 5 Rappen gerundet?
Gerechnet wird in Rappen. Eine Rundung des Endbetrags auf 5 Rappen kommt bei Barzahlung vor. Die Behandlung in der MWST-Abrechnung klären Sie mit Ihrer Treuhandstelle.
Was passiert mit meinen Eingaben im Rechner?
Die Berechnung läuft in Ihrem Browser. Wir erhalten Ihre Eingaben nicht und speichern sie nicht. Details in der Datenschutzerklärung.
Quellen
- Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer (MWSTG), SR 641.20: Art. 10 (Steuerpflicht, Befreiung unter CHF 100'000) und Art. 25 (Steuersätze), Fedlex.
- Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV): MWST-Steuersätze Schweiz, Sätze seit 1. Januar 2024.
Stand: 6. November 2026. Dieser Ratgeber erklärt die Rechenwege sinngemäss in eigenen Worten und ist keine Steuerberatung.