# 01 GV-Einladung und Traktandenliste **Statuten gehen vor.** Diese Vorlage muss zu den Statuten Ihres Vereins passen. Bei Widersprüchen gelten die Statuten. Hinweis: Diese Vorlagen sind Muster und keine Rechtsberatung. Massgebend sind Ihre Statuten. Allgemeine Grundlagen zum Verein finden Sie in Art. 60 ff. ZGB. Bei Unsicherheit fragen Sie eine Fachperson. ## Einladung zur ordentlichen Generalversammlung [Vereinsname] [Ort], [Datum des Versands] Liebe Mitglieder Der Vorstand lädt Sie herzlich zur ordentlichen Generalversammlung ein. Datum: [Wochentag, TT. Monat JJJJ] Zeit: [HH:MM] Uhr Ort: [Lokal, Adresse] Traktanden (siehe unten) Anträge von Mitgliedern richten Sie bitte bis am [Datum] schriftlich an [Name, E-Mail]. [Prüfen Sie die Frist in Ihren Statuten.] Unterlagen (Jahresbericht, Jahresrechnung, Budget) liegen ab [Datum] auf [Website / beim Kassier] zur Einsicht bereit. Nach der Versammlung laden wir zu einem Apéro ein. Bitte melden Sie sich bis [Datum] an: [E-Mail/Telefon]. Freundliche Grüsse [Name], Präsidentin/Präsident [Name], Aktuarin/Aktuar ## Traktandenliste (Beispiel) 1. Begrüssung und Wahl der Stimmenzählenden 2. Genehmigung der Traktandenliste 3. Genehmigung des Protokolls der letzten GV vom [Datum] 4. Jahresbericht des Präsidiums 5. Jahresrechnung [Jahr] und Bericht der Revisionsstelle bzw. Rechnungsrevisoren (falls in den Statuten vorgesehen) 6. Décharge-Erteilung an den Vorstand (Entlastung, siehe Hinweis unten) 7. Festsetzung des Mitgliederbeitrags 8. Budget [Jahr] 9. Wahlen (Vorstand, Revisionsstelle) 10. Anträge 11. Informationen und Termine 12. Varia ## Checkliste vor der GV - Einladungsfrist gemäss Statuten eingehalten? (Das ZGB verlangt eine «gehörige Ankündigung», Art. 67 Abs. 3 ZGB, und nennt keine feste Frist.) - Quorum und Stimmrecht in den Statuten geprüft? (Das ZGB kennt kein allgemeines Quorum. Die Beschlussfassung richtet sich nach Art. 67 Abs. 2 ZGB: Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Ob ein absolutes Mehr gilt, ist in der Lehre umstritten. Die Statuten sollten es klar regeln.) - Anwesenheitsliste vorbereitet? - Protokollführung bestimmt? - Raum, Technik, Apéro organisiert? ## Hinweis Décharge Das ZGB regelt die Décharge (Entlastung des Vorstands) nicht ausdrücklich. Sie ist übliche Vereinspraxis, wenn die Statuten oder die GV sie vorsehen. Über Form und Mehr entscheiden Ihre Statuten.