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Jahresabschluss Einzelfirma: Checkliste für die Schweiz

Was Selbständige und Inhaberinnen und Inhaber von Einzelfirmen bis Jahresende erledigen sollten. Stand: 6. November 2026.

Der Jahresabschluss einer Einzelfirma ist keine Raketenwissenschaft, aber er besteht aus vielen kleinen Aufgaben. Wer sie über mehrere Wochen verteilt, vermeidet die Hektik im Januar. Diese Checkliste zeigt, was dazugehört. Sie ersetzt keine Beratung durch eine Treuhandstelle oder das Steueramt.

Wer die Aufgaben lieber als Fahrplan mit Terminen abarbeitet: Das Jahresabschluss-Kit 2027 mit Wochenplan (kostenpflichtig, CHF 19) ordnet sie für Sie. Die Checkliste unten genügt für den Überblick.

Welche Buchführung gilt für Sie?

Sinngemäss gilt nach dem Obligationenrecht (OR, SR 220, Art. 957): Einzelunternehmen mit einem Umsatzerlös von weniger als CHF 500'000 im letzten Geschäftsjahr müssen nur über Einnahmen und Ausgaben sowie über die Vermögenslage Buch führen. Ab CHF 500'000 Umsatzerlös ist eine ordentliche, doppelte Buchhaltung nötig. Massgebend ist der Umsatzerlös, nicht der Gewinn. Zusätzlich können steuerliche oder mehrwertsteuerliche Pflichten gelten. Welche Regel in Ihrem Fall zutrifft, klären Sie mit Ihrer Treuhandstelle oder dem Steueramt.

1. Belege vollständig machen

Geschäftsbücher und Buchungsbelege sind zehn Jahre aufzubewahren (Art. 958f OR), Geschäftskorrespondenz soweit sie als Buchungsbeleg dient.

2. Kasse und Konten abschliessen

3. Offene Rechnungen (Debitoren) prüfen

4. Inventar und Warenlager

5. Privatanteile und Abgrenzungen

Private Entnahmen und Einlagen müssen sauber getrennt sein. Dazu zählt etwa der private Anteil von Auto, Handy oder Büro zu Hause. Abgrenzungen betreffen Aufwand und Ertrag, die wirtschaftlich zum alten oder neuen Jahr gehören, etwa eine im Dezember bezahlte Versicherungsprämie fürs nächste Jahr. Wie Sie das im Einzelfall behandeln, ist eine Frage an Ihre Treuhandstelle oder das Steueramt.

6. Unterlagen für Treuhand und Steuererklärung

7. Fristen im Blick behalten

Steuerfristen sind kantonal verschieden, AHV-Termine bestimmt Ihre Ausgleichskasse, und MWST-Fristen gelten nur für MWST-pflichtige Betriebe. Prüfen Sie die Angaben bei der ESTV, auf ahv-iv.ch und beim Steueramt Ihres Kantons. Für die Säule 3a muss die Einzahlung bis Jahresende gutgeschrieben sein, fragen Sie bei Bank oder Stiftung nach dem letzten Zahlungstag.

Wichtig: Arbeitshilfe, keine Rechts- oder Steuerberatung. Gesetzesangaben sind sinngemäss wiedergegeben und können sich ändern. Massgebend ist der Text auf fedlex.admin.ch und die Auskunft Ihrer Treuhandstelle oder Ihres Steueramts.

Wenn Sie es als Fahrplan mit Daten möchten: Das Jahresabschluss-Kit 2027 verteilt die Arbeit auf sieben Wochen ab dem 16. November. Es enthält die Teile zu Belegen, Debitoren, Inventar, Privatanteilen, einen Fristenkalender 2027 mit Richtwerten, die Unterlagen-Checkliste und zehn KI-Prompts. Preis CHF 19. Sie sehen es zuerst an und bezahlen erst, wenn es Ihnen nützt.

Jahresabschluss-Kit ansehen (kostenpflichtig, CHF 19)