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# 06 Fristenkalender 2027 (Richtwerte)

**Richtwerte, kein Ersatz für die offiziellen Fristen.** Stand: 6. November 2026. Massgebend sind immer die Angaben auf Ihren Formularen und Rechnungen sowie die Auskünfte der Behörden. Steuerfristen sind kantonal verschieden, bei der AHV zählen die Vorgaben Ihrer Ausgleichskasse. Fällt ein Fristende auf ein Wochenende oder einen Feiertag, gilt in der Regel der nächste Werktag. Prüfen Sie das auf Ihrer Unterlage.

## Offizielle Stellen
- Mehrwertsteuer: [Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV, Mehrwertsteuer](https://www.estv.admin.ch/estv/de/home/mehrwertsteuer.html)
- AHV für Selbständige: [Merkblatt 2.02 auf ahv-iv.ch](https://www.ahv-iv.ch/p/2.02.d) und die Website Ihrer Ausgleichskasse
- Steuererklärung: Steueramt Ihres Kantons (Suche «Steueramt» plus Kanton). Bundesweit: [ESTV](https://www.estv.admin.ch)
- Säule 3a und Vorsorge: [Bundesamt für Sozialversicherungen BSV](https://www.bsv.admin.ch)

## Kalender (Dezember 2026 bis Dezember 2027)
| Wann (Richtwert) | Was | Für wen | Quelle zum Prüfen |
|---|---|---|---|
| bis 31. Dezember 2026 | Einzahlung Säule 3a: Betrag muss im Jahr 2026 gutgeschrieben sein. Letzten Zahlungstag bei Bank oder Stiftung erfragen. | Wer in die Säule 3a einzahlt | Bank, Vorsorgestiftung, BSV |
| 31. Dezember 2026 | Stichtag: Kasse zählen, Inventur, Kontostände, Debitoren | Alle | Teil 01 bis 04 |
| Januar 2027 (meist bis Ende Januar) | Jahresmeldung der Lohnsummen an die Ausgleichskasse, Lohnausweise an Mitarbeitende | Wer Personal beschäftigt | Ausgleichskasse |
| ca. 1. März 2027 | MWST: Abrechnung 4. Quartal 2026 (effektive Methode) und 2. Semester 2026 (Saldosteuersatz). Frist: 60 Tage nach Ende der Abrechnungsperiode | Nur MWST-pflichtige Betriebe | ESTV |
| je nach Kanton, z. B. 31. März 2027 oder später (für Selbständige oft später, z. B. 30. Juni) | Steuererklärung 2026. Fristverlängerung ist meist möglich, aber vor Fristende zu beantragen | Alle | Steueramt Ihres Kantons |
| ca. 31. Mai 2027 | MWST: 1. Quartal 2027 (effektive Methode) | Nur MWST-pflichtige Betriebe | ESTV |
| ca. 30. August 2027 | MWST: 2. Quartal 2027 und 1. Semester 2027 (Saldosteuersatz) | Nur MWST-pflichtige Betriebe | ESTV |
| ca. 29. November 2027 | MWST: 3. Quartal 2027 (effektive Methode) | Nur MWST-pflichtige Betriebe | ESTV |
| laufend, nach Rechnung | AHV-Akontobeiträge und Schlussrechnung der Ausgleichskasse. Zahlungstermin steht auf der Rechnung | Selbständige | Ausgleichskasse, ahv-iv.ch |
| laufend, nach Rechnung | Provisorische und definitive Steuerrechnungen | Alle | Steueramt |
| Dezember 2027 | Wiederholung des Dezember-Fahrplans (Teil 01) | Alle | Teil 01 |

Die MWST-Daten sind nach der Regel «60 Tage nach Ablauf der Abrechnungsperiode» gerechnet. Sie gelten nur, wenn Sie bei der ESTV als MWST-pflichtig registriert sind. Die Registrierung ist in der Regel ab CHF 100'000 Jahresumsatz aus steuerbaren Leistungen Pflicht, Details bei der ESTV. Wer nicht MWST-pflichtig ist, kann diese Zeilen überspringen.

## Weitere Termine, die Sie selbst eintragen sollten
- Termin mit Treuhandstelle oder Buchhaltung: ___________
- Frist Steuererklärung laut Formular: ___________
- Ablaufdatum Fristverlängerung (falls beantragt): ___________
- Zahlungstermine Ausgleichskasse (laut Rechnung): ___________
- Termin Versicherungsprämien, Vorsorge (3a, Pensionskasse): ___________

## Säule 3a: Höchstbeträge (Hinweis)
Die jährlichen Höchstbeträge ändern sich. Für 2026 gilt: für Erwerbstätige mit Pensionskasse CHF 7'258, für Selbständigerwerbende ohne Pensionskasse maximal 20 % des Nettoerwerbseinkommens, höchstens CHF 36'288. Für 2027 hat der Bund Erhöhungen angekündigt, die genauen Beträge prüfen Sie beim BSV. Ob und wie viel Sie einzahlen können, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab.

## Aufbewahrungsfrist
Geschäftsbücher und Buchungsbelege müssen 10 Jahre aufbewahrt werden (Art. 958f OR), Geschäftskorrespondenz soweit sie als Buchungsbeleg dient. Die Frist beginnt mit dem Ablauf des Geschäftsjahres.