# 05 Privatanteile und Abgrenzungen: Erklärung **Wichtig:** Dieser Teil erklärt Begriffe, damit Sie die richtigen Fragen stellen können. Er ist keine Beratung. Wie Sie Ihren Abschluss konkret erstellen, entscheiden Sie mit einer Treuhandstelle oder dem Steueramt. Stand: 6. November 2026. ## Privatanteile Bei Einzelunternehmen sind Privat- und Geschäftsvermögen rechtlich dasselbe. Im Abschluss trennt man sie trotzdem, weil nur der geschäftliche Teil der Kosten Aufwand ist. Ein Privatanteil ist der Teil einer Ausgabe, den Sie privat nutzen. ### Typische Privatanteile (Begriffe und Fragen) | Bereich | Was wird privat genutzt? | Fragen, die Sie klären sollten | |---|---|---| | Fahrzeug | Fahrten zwischen Wohnort und Betrieb, Ferien, Freizeit | Führen Sie ein Fahrtenbuch? Welche Methode nutzt Ihr Kanton oder Ihre Treuhandstelle? | | Telefon und Internet | Privates Handy, privates Internet | Wie viel Prozent geschäftlich? Wie begründen Sie das? | | Arbeitsraum zu Hause | Wohnung, Strom, Heizung | Gibt es einen eigenen, überwiegend geschäftlich genutzten Raum? Was akzeptiert Ihr Steueramt? | | Lebensmittel, Getränke (Gastro, Hofladen) | Eigener Konsum aus dem Betrieb | Gibt es Pauschalen der ESTV oder des Kantons für Eigenverbrauch? | | Versicherungen, Abos | Gemischt genutzt | Welcher Teil ist geschäftlich? | | Kleider, Werkzeug, Computer | Gemischte Nutzung | Ist es Berufskleidung oder normale Kleidung? Wie gross ist der private Anteil? | Es gibt keine einheitliche Pauschale für alle. Die Steuerverwaltungen haben teils Merkblätter für bestimmte Branchen, zum Beispiel für Eigenverbrauch im Gastgewerbe. Fragen Sie bei Ihrem Steueramt nach, welche Regeln in Ihrem Kanton gelten. ### Privatbezüge und Privateinlagen - **Privatbezug:** Sie nehmen Geld oder Ware aus dem Betrieb für private Zwecke (Überweisung auf Privatkonto, Bargeld). - **Privateinlage:** Sie bezahlen aus privatem Geld Geschäftsausgaben oder legen Geld ins Geschäft. - Beides sollten Sie über das Jahr sauber festhalten. Die Differenz zeigt sich im Eigenkapital. - Trennen Sie wenn möglich ein Geschäftskonto vom Privatkonto. ## Abgrenzungen (Periodenabgrenzung) Eine Abgrenzung stellt sicher, dass Aufwand und Ertrag im richtigen Jahr erscheinen. Das Obligationenrecht verlangt die zeitliche Abgrenzung bei der Buchführung nach doppelter Buchhaltung (Art. 958b OR). Wer nur Einnahmen und Ausgaben aufzeichnet, muss weniger abgrenzen. Fragen Sie bei Unsicherheit. ### Vier Beispiele (fiktiv, nur zum Verständnis) 1. **Versicherungsprämie im Voraus bezahlt (transitorisches Aktivum):** Sie bezahlen im Dezember 2026 die Prämie für das ganze Jahr 2027. Der Aufwand gehört zu 2027, nicht zu 2026. Die Zahlung wird «abgegrenzt». 2. **Rechnung noch nicht erhalten (transitorisches Passivum):** Im Dezember wurde Material geliefert, die Rechnung kommt erst im Januar. Der Aufwand gehört in das alte Jahr. 3. **Miete im Voraus erhalten:** Sie vermieten einen Raum und erhalten die Januarmiete schon im Dezember. Der Ertrag gehört ins neue Jahr. 4. **Leistung erbracht, noch nicht in Rechnung gestellt:** Sie haben im Dezember gearbeitet, schreiben die Rechnung aber erst im Januar. Der Ertrag gehört ins alte Jahr (siehe Teil 03, Schritt 5). ### Wie bereiten Sie sich vor? - Liste aller Zahlungen im Dezember, die das nächste Jahr betreffen. - Liste aller Lieferungen und Leistungen im Dezember, für die noch keine Rechnung vorliegt. - Liste aller Rechnungen, die Sie im Januar erhalten oder stellen und die das alte Jahr betreffen. Diese Listen geben Sie der Fachperson, die den Abschluss macht. ## Rückstellungen, Abschreibungen (nur Begriffe) - **Abschreibung:** Wertverlust von Anlagen (Maschine, Fahrzeug, Computer) über die Jahre. Die erlaubten Sätze sind steuerlich geregelt, siehe das Merkblatt der ESTV zu Abschreibungen auf dem Anlagevermögen geschäftlicher Betriebe. - **Rückstellung:** Eine Verpflichtung, die zwar absehbar ist, deren Höhe oder Zeitpunkt aber noch unsicher ist (z. B. Garantiearbeiten). Ob und wie hoch, klärt die Fachperson. ## Selbständige und Sozialversicherung (Hinweis) Das Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit bestimmt die AHV-Beiträge. Wenn Ihr Einkommen deutlich von früheren Jahren abweicht, melden Sie das Ihrer Ausgleichskasse, damit die Akontobeiträge angepasst werden können. Informationen: [Merkblatt 2.02 der AHV/IV-Informationsstelle](https://www.ahv-iv.ch/p/2.02.d). ## Checkliste für das Gespräch mit der Fachperson - Liste der Privatanteile (Fahrzeug, Telefon, Arbeitsraum, Eigenverbrauch) mit Ihren Schätzungen - Liste der Privatbezüge und Privateinlagen des Jahres - Liste der Dezember-Zahlungen, die 2027 betreffen - Liste der Lieferungen, für die noch keine Rechnung da ist - Grössere Anschaffungen mit Datum und Betrag - Fragen zu Abschreibungen