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# 04 Inventar und Warenlager

Arbeitshilfe, keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand: 6. November 2026.

## Wer braucht ein Inventar?
Alle, die Waren, Material oder angefangene Arbeiten haben: Laden, Handwerk (Material), Coiffeur und Kosmetik (Verkaufsprodukte), Gastro (Getränke, Lebensmittel), Praxis (Verbrauchsmaterial). Dienstleistende ohne Lager brauchen meist nur den Hinweis «kein Lager».

Der Bestand am Stichtag gehört in den Abschluss. Wie hoch das Lager im Abschluss bewertet wird, beeinflusst den Gewinn und damit die Steuern. Darum gilt: sauber zählen, nachvollziehbar bewerten, Unterlagen aufbewahren.

## Schritt 1: Planen
- Stichtag: in der Regel der 31. Dezember (oder Ende Ihres Geschäftsjahres).
- Wer zählt? Wenn möglich zu zweit: eine Person zählt, die zweite schreibt.
- Wann? Am besten, wenn der Betrieb ruht (Betriebsferien, früh am Morgen).
- Vorbereitung: Zählliste drucken, Lagerorte beschriften, Ware ordnen.

## Schritt 2: Zählliste
Verwenden Sie eine Tabelle mit diesen Spalten:

| Lagerort | Artikel / Bezeichnung | Menge | Einheit | Einstandspreis CHF pro Einheit | Total CHF | Bemerkung (beschädigt, Ladenhüter) |
|---|---|---|---|---|---|---|
| | | | | | | |

- Zählen Sie nach Lagerort, nicht nach Artikelnummer, so vergessen Sie nichts.
- Beschädigte oder unverkäufliche Ware separat auflisten (siehe Schritt 4).
- Ware, die Ihnen nicht gehört (Kommission, Kundenware, Leihgabe), nicht mitzählen. Ware unterwegs oder bestellt, aber noch nicht geliefert, ebenfalls separat notieren.
- Datum, Name der zählenden Personen und Unterschrift auf die Liste.

## Schritt 3: Bewerten (Erklärung)
Im Obligationenrecht gilt für Vorräte grundsätzlich: Bewertung höchstens zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten (Art. 960c OR). Liegt der Marktwert tiefer, muss der tiefere Wert eingesetzt werden (Niederstwertprinzip). Das gilt für die handelsrechtliche Rechnung. Wie die Steuerämter Ihrer Gemeinde bewerten, kann abweichen.

- Einstandspreis: Einkaufspreis plus Transport und Zoll, minus Rabatte und Skonti. Ohne die Mehrwertsteuer, falls Sie MWST-pflichtig sind und Vorsteuer abziehen.
- Ladenhüter und schwer verkäufliche Ware: Wert nach unten korrigieren, mit Begründung.
- Verderbliche Ware (Lebensmittel, Pflegeprodukte mit Ablaufdatum): abgelaufene Ware nicht bewerten, entsorgen und im Aufwand festhalten.

## Schritt 4: Warenreserve und Warenlager-Abschlag
In einigen Kantonen akzeptieren die Steuerämter auf dem Warenlager einen pauschalen Abzug, die sogenannte Warenreserve (oft ein Drittel des Einstandswerts). Das ist eine Praxis der Steuerverwaltungen und je nach Kanton unterschiedlich. Prüfen Sie die Regel auf der Seite Ihres Kantons oder fragen Sie die Treuhandstelle. Das Kit macht dazu keine Empfehlung.

## Schritt 5: Dokumentieren
- Zählliste, Bewertung und Notizen zu Abschreibungen zu den Abschlussunterlagen legen.
- Fotos von Lagerorten zum Stichtag helfen, wenn später jemand nachfragt.
- Vorjahreswert und Veränderung notieren: Warum ist das Lager gewachsen oder gesunken?

## Angefangene Arbeiten (nur kurz)
Bei Handwerk oder Auftragsarbeit: Wurde ein Auftrag begonnen, aber noch nicht in Rechnung gestellt, notieren Sie Leistungsstand, bereits eingesetztes Material und Stunden. Wie das im Abschluss behandelt wird, besprechen Sie mit der Fachperson (Teil 05).

## Checkliste Inventar
- Stichtag und Zählteam festgelegt
- Zählliste vorbereitet und unterschrieben
- Beschädigte, abgelaufene und fremde Ware ausgeschieden
- Einstandspreise nachvollziehbar (Rechnungen auffindbar)
- Ladenhüter bewertet und begründet
- Warenreserve-Praxis des Kantons geprüft
- Unterlagen abgelegt (10 Jahre)

## Links
- Steueramt Ihres Kantons: Suchen Sie im Internet nach «Steueramt» und Ihrem Kantonsnamen und wählen Sie die offizielle Seite des Kantons (Endung .ch, Kantonskürzel in der Adresse).
- [Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV](https://www.estv.admin.ch)
- [LeZo Büro](https://lezo.ch/buero/): Kassabuch, Rechnung, Offerte (gratis)